Satzung für das Europäische Jugendprojekt Oberpfalz e.V.

Präambel

Der Verein entstand als selbstständige Organisation im Rahmen der am 23. März 2002 zwischen dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Bezirksverband Oberpfalz und dem Markt Freihung gegründeten „Partnerschaft für den Frieden". Er nannte sich anfangs Europäisches Jugendprojekt.
Nach kontinuierlicher Aufbauarbeit, mit der Begründung weiterer Partnerschaften und der erfolgreichen Durchführung regelmässiger Projektwochen im In- und Ausland entwickelte sich daraus das Europäische Jugendprojekt Freihung, kurze Zeit später das Europäische Jugendprojekt Freihung-Oberpfalz.
Aufbauend auf den Erfahrungen der Projektphase I sollen nunmehr mit dem Beginn der Projektphase II im Jahr 2008/2009, die Aktivitäten noch gezielter auf den Bereich der gesamten Oberpfalz ausgedehnt werden. Um die jugendlichen Teilnehmer aus den verschiedensten Regionen der Oberpfalz (leichter) zu erreichen, nennt sich der Verein nun „Europäisches Jugendprojekt Oberpfalz".
Ausdrücklich wird in dieser Präambel noch einmal dem Markt Freihung und den vier gemeindlichen Feuerwehren für die bisherige, absolut herausragende, Unterstützung gedankt.

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform

(Abs.1) Der Verein führt den Namen „Europäisches Jugendprojekt Oberpfalz". Der Verein soll in das Vereins-register eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Namen „Europäisches Jugendprojekt Oberpfalz e.V."
Der Verein hat seinen Sitz in Freihung.

(Abs.2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(Abs.3) Der Verein wird in dieser Satzung "Europäisches Jugendprojekt Oberpfalz" genannt.

§ 2 Zweck

(Abs.1) Das Europäische Jugendprojekt Oberpfalz verfolgt ausschließlich und unmittel-bar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Europäischen Jugendprojekts Oberpfalz ist die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten, sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

(Abs.2) Das Europäische Jugendprojekt Oberpfalz ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt-schaftliche Zwecke. Mittel des Europäischem Jugendprojektes Oberpfalz dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Jugendprojektes Oberpfalz. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Europäischen Jugendprojektes Oberpfalz fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(Abs.3) Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass aufbauend auf den angebotenen Jugendprogrammen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. und den bereits bestehenden Freundschaften zu Diemeringen im Elsaß und der Schule der Salesianer in Stettin, durch geeignete Initiativen aktive und erlebnisreiche Projektwochen, vornehmlich in der Ferien- bzw. Urlaubszeit für Jugendliche in der Oberpfalz organisiert und entsprechend angeboten werden.
Nach dem Motto des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. "Versöhnung über den Gräbern, Arbeit für den Frieden" soll erreicht werden, dass durch die Arbeit auf Kriegsgräberstätten und den Aufenthalt im Ausland ein Beitrag zum Frieden und zur internationalen Verständigung geleistet wird die Jugendlichen sich angesichts der Kriegsgräber mit der Vergangenheit und der Geschichte auseinandersetzen und sich dabei der Auswirkungen von Krieg und Gewaltherrschaft bewusst werden
durch die Begegnung mit der Bevölkerung des Gastlandes, insbesondere mit jungen Menschen, gegenseitiges Verständnis entwickelt und damit Vorurteile abgebaut werden.

(Abs.4) Über die Teilnahme entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder andere Leistungen besteht nicht.

§ 3 Mittel

(Abs.1) Die Erfüllung der Satzungszwecke erfolgt in erster Linie durch Einzahlung der Teilnehmerbeiträge der jeweiligen Teilnehmer an den Projektwochen, durch Zuschüsse von verschiedenen Organisationen und Körperschaften (z.B. Volksbund, DFJW, DPJW, Kreisjugendring, Markt Freihung, u.s.w.), sowie aus freiwilligen Spenden.

(Abs.2) Die Festlegung des Teilnehmerbeitrages der jeweiligen Projektwochen erfolgt in einer eigens anberaumten Sitzung durch die Projektleitung.
Im Projekt tätige Betreuer können zur Beratung mit hinzugezogen werden.

(Abs.3) Die Höhe des Teilnehmerbeitrages orientiert sich an den Teilnehmergebühren für Jugendlager des Volksbundes, richtet sich jedoch in erster Linie nach den jeweils verfügbaren Mitteln.

(Abs.4) Über die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.

(Abs.5) Die Mittelverwaltung und -verwendung obliegt dem Vorstand. Die Überprüfung erfolgt einmal jährlich durch die von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer.

§ 4 Mitgliedschaft im Europäischen Jugendprojekt Oberpfalz

(Abs.1) Mitglied des Europäischen Jugendprojektes Oberpfalz kann jeder werden, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.

(Abs.2) Der Austritt aus dem Europäischen Jugendprojekt Oberpfalz erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
Der Austritt kann jeweils zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen erklärt werden.

(Abs.3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes.

§ 5 Mitgliederversammlung

(Abs.1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr einmal statt, oder wenn es das Interesse des Europäischen Jugendprojektes Oberpfalz erfordert.

(Abs.2) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Die Einberufung erfolgt in geeigneter Form durch ein Rund-schreiben an alle Vereinsmitglieder.
Die Einberufungsfrist beträgt mindestens sieben Tage.

(Abs.3) Beschlußfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung. Die Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder, bei Satzungsänderungen mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden gefasst.

(Abs.4) Den Vorsitz führt der Vorsitzende oder ein anderes vom Vorstand bestimmtes Vorstandsmitglied.

(Abs.5) Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu verfassen, welches vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

(Abs.6) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind u.a.

Entgegennahme der Tätigkeitsberichte, Haushalts- und Vermögensberichte, sowie der Kassenprüfberichte.
Bestellung und Abberufung des Vorstandes.
Verfahrensbeschlüsse

§ 6 Vorstand

(Abs.1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzendem, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassier.

(Abs.2) Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei andere Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.

(Abs.3) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung (durch Handaufheben oder auf Antrag eines Mitgliedes geheim) für die Dauer von drei Jahren gewählt.

§ 7 Projektleitung

(Abs.1) Der Vorstand wird bei der Erfüllung der laufenden Aufgaben des Europäischen Jugendprojektes durch die Projektleitung unterstützt.
Mitglieder der Projektleitung sind:
Die Mitglieder des Vorstandes
Der Geschäftsführer des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Bezirk Oberpfalz
Mindestens ein jugendliches Projektmitglied
Mindestens ein weibliches Projektmitglied
Der Erste Bürgermeister des Marktes Freihung, zugleich Vertreter der Projektpartner
Mindestens eine Führungskraft (Vorsitzender, Kommandant, Jugendwart) der gemeindlichen Feuerwehren des Marktes Freihung.

Das jugendliche Projektmitglied und das weibliche Projektmitglied werden durch die Mitgliederversammlung (durch Handaufheben oder auf Antrag eines Mitgliedes geheim) für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Die Führungskräfte der Feuerwehren werden jeweils vom Vorstand der betreffenden Feuerwehr bestimmt.

(Abs.2) Die Projektleitung tritt nach Bedarf – mind. jedoch einmal im Jahr - (z.B. bei Planung und Erstellung des Programmes der Projekte, bei Vorbereitung der Jahres-hauptversammlung, usw.) zusammen.

(Abs.3) Der Projektleitung obliegt es, nach Bedarf und bei entsprechender Gelegenheit, zu ihren Sitzungen die Leiter/Betreuer der ausländischen Partner mit hinzuzuziehen. Sollte sich hierzu während des Jahres keine Möglichkeit ergeben, so ist den ausländischen Partnern auf jeden Fall eine Niederschrift der jeweiligen Jahreshaupt-versammlung zu übermitteln.

§ 8 Auflösung

(Abs.1) Jedes Mitglied des Europäischen Jugendprojektes Oberpfalz kann die Auflösung desselben beantragen.
Der Auflösung müssen mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder in einer eigens anberaumten Mitgliederversammlung zustimmen.
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.

(Abs.2) Bei Auflösung des Europäischen Jugendprojektes Oberpfalz fällt das noch vorhandene Vermögen laut Beschluß der Mitgliederversammlung an die vier gemeindlichen Feuerwehren des Marktes Freihung, die es unmittelbar und ausschließlich für die Jugendarbeit innerhalb der Wehren zu verwenden haben, bzw. an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Bezirksverband Oberpfalz, der es unmittelbar und ausschließlich für die Jugendarbeit des Volksbundes im Bezirk Oberpfalz zu verwenden hat.
Eventuell vorhandene Sachwerte und andere Gegenstände, Dokumente und schriftliche Unterlagen gehen an das Archiv des Marktes Freihung.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt sofort in Kraft und ersetzt die Satzung vom 25. Juni 2005.

Freihung, 10. August 2008